Carpooling ab 2023

Ab 2023 können in der Schweiz Carpooling-Fahrstreifen eingeführt werden. Diese gelten auch für Motorräder, aber nur bei «Vollbesetzung».

Carpooling-Fahrstreifen sind in anderen Ländern längst bekannt, in der Schweiz sind sie ab 2023 möglich. Das Prinzip: Fahrzeuge, die nicht nur mit einer Person, sondern z. B. mit zwei oder drei, besetzt sind, werden bevorzugt. Wie viele Personen erforderlich sind, wird bei den jeweiligen Spuren individuell signalisiert. Weist ein Fahrzeug die Mindestbesetzung auf, darf man damit einen Fahrstreifen benutzen, der sonst verboten wäre. Im Idealfall kann man so längere Kolonnen überholen. So, wie man es heute bereits von Taxis und Bussen auf den Busspuren her kennt.

Welche neuen Signalisationen und Schilder es gibt, lest ihr am besten im Carpooling Artikel von Moto.ch nach.

Wichtig für Motorradfahre sind folgende Punkte:

- Beim allgemeinen Fahrverbot sind nur "Vollbesetzte" Motorräder erlaubt.

- Nicht beachten wird nach geltenden Tatbeständen gebüsst.

   

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